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Regeln Bogenschützen

Sowohl auf dem Einschießplatz als auch auf dem Parcours ist ein absolutes Verbot für Armbrust -Schützen.
Bei Zuwiderhandlung behält sich die SG Bad Dürkheim vor, den entstandenen Schaden an den Scheiben/Tieren demjenigen in Rechnung zu stellen.


Liebe Gastschützen,
bevor Ihr unseren Parcours benutzt, lest bitte unsere Sicherheitsregeln und entrichtet die Parcoursgebühr.

Jeder Schütze ist verpflichtet, sich vor Nutzung des Parcours in das Schießbuch einzutragen und die Tagesgebühr zu entrichten. Im Pult liegen dazu Briefumschläge. Die Tagesgebühr bitte in ein mit Name/n, Anschrift und Datum beschrifteten Umschlag legen und hinten im Pult in den Briefschlitz einwerfen.

Benutzung Bogen-Parcours und Einschießplatz:
Gastschützen Erwachsene: 15 €
Gastschützen Jugendliche bis 18 Jahre: 5 €
Gastschützen Kinder unter 12 Jahre: frei
Hinweis: Blasrohrschützen erhalten keinen Rabatt und zahlen den vollen Preis.

Bitte auch nicht vergessen, sich später wieder auszutragen.
Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Nutzung des Bogenbereichs nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Bevollmächtigten gestattet. Der Erziehungsberechtigte oder Bevollmächtigte haftet für den/die Minderjährigen.

Jeder Schütze haftet uneingeschränkt für seinen Schuss selbst. Der Schütze verpflichtet sich nur dann zu schießen, wenn er sich von einem von Mensch und Tier freiem Schussfeld vor und hinter dem Ziel überzeugt hat.

Der Schießbetrieb ist auf die Zeit von 1 Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang beschränkt.

Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind nicht abgesichert. Daher ist festes Schuhwerk auf dem Parcoursgelände unbedingt erforderlich. (Im Sommer auch an die Zecken denken.) Der Parcours darf nicht von Einzelpersonen begangen werden (bitte immer mindestens zu zweit – auch wenn die zweite Person kein Bogenschütze ist). Für Verletzungen und Schäden übernimmt die Schützengesellschaft Bad Dürkheim keine Haftung.
Die Laufrichtung durch den Parcours, die mit roten Pfeilen gekennzeichnet ist, ist unbedingt einzuhalten.

Der Parcours ist nach sicherheitstechnischen Vorgaben abgenommen und vollständig ausgepflockt. Es darf nur auf die aufgestellten Ziele und nur von den dafür vorgesehenen Pflöcken geschossen werden.

Da eigenmächtige Verändern der Ziele oder das Umsetzen der Abschußpflöcke führt zu sofortigem Platzverweis!!!!!

Das Schießen mit der Armbrust ist verboten!

Zum Schießen sind nur Feld- oder Kugelspitzen zugelassen. Das Pfeilmaterial ist nicht vorgeschrieben – solange Ihr Euren Bruch wieder mitnehmt.

Der Bogen mit aufgelegtem Pfeil darf nur in die Richtung des Ziels ausgezogen werden.
Das Zielen auf Menschen führt zum sofortigen Platzverweis!

Werden Pfeile neben oder hinter dem Ziel gesucht, so ist dieses zu sichern (Bogen anlehnen o. ä.). So gekennzeichnete Ziele dürfen nicht beschossen werden.

Sollte sich einmal ein Pfeil über den Wurfscheibenwall „verirren“, dann auf gar keinen Fall über den Wall steigen!!! Lebensgefahr!!!
Ihr wisst nicht, ob dort gerade geschossen wird. Ihr könnt später durch den offiziellen Eingang (oben bei den Parkplätzen) in die Wurfscheiben-Anlage um Eure Pfeile zu bergen.

Das Schießen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht gestattet. Behördliche Anordnungen (z.B.: Rauchverbot im Wald von 1.3. bis 31.10. eines Jahres) sind einzuhalten.

Es sollte wohl nicht unbedingt erforderlich sein, darauf hinzuweisen, dass jeder Schütze seinen Müll – auch Pfeilbruch – nicht im Wald zurück lässt. Am Eingang zum Einschießplatz ist eine Tonne aufgestellt.
Wir bitten, den Müll dort zu entsorgen.

Die Schützengesellschaft Bad Dürkheim mit seinen Vereinsmitgliedern behält sich vor, jeden Benutzer, der grob gegen die Parcoursregeln verstößt, vom Parcoursgelände zu verweisen.

Noch ein kleiner Tipp:
Gelegentlich ist unser Parcours wegen anfallender Arbeiten, für vereinsinterne Turniere oder auch mal wegen einer Treibjagd gesperrt. Wir möchten nicht, dass Ihr den Weg zu uns umsonst macht. Erkundigt Euch vor Eurem Besuch telefonisch, ob eine eventuelle Sperrung vorgesehen ist.